Handelsgeschäfte

Unter einem Handelsgeschäft versteht man ein kaufmännisches Unternehmen, das für eine Firma geführt wird. Außerdem beschreibt der Begriff Handelsgeschäft sämtliche geschäftlichen und betrieblichen Aktivitäten eines Kaufmanns. Unterschieden wird zwischen einseitigen und zwei- oder beiderseitigen Handelsgeschäften. Bei einem einseitigen Handelsgeschäft ist nur eine Partei Kaufmann, bei beiderseitigen Handelsgeschäften sind beide Geschäftspartner Kaufleute. Ein Kaufmann ist nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), wer ein Handelsgewerbe betreibt. Für ihn gelten nicht nur die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), sondern zusätzlich die Rechte und Pflichten des HGB. Hierzu zählt besonders die Verpflichtung zu ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung. Auch Handelsbräuche als Vertragsbestandteile spielen bei der Geschäftsführung eine zentrale Rolle.

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