Handelsgesellschaft

Gemäß des deutschen und europäischen Rechtes ist eine Handelsgesellschaft eine Gesellschaft, deren Zweck das Betreiben von Handel ist, sie gilt somit als Vollkaufmann. Des Weiteren ist der Begriff Bestandteil der Bezeichnung Offene Handelsgesellschaft, deren wichtigstes Kennzeichen das Haften aller beteiligter Personen mit dem gesamten Geschäftsvermögen und Privatvermögen ist. Grundsätzlich ist der Hauptgeschäftszweig einer Handelsgesellschaft der Kauf und Weiterverkauf von Gütern, während der Begriff Handelsgewerbe Produktionsgesellschaften und Handelsgesellschaften vereinigt. In der Umgangssprache wird gelegentlich der Begriff Handelsgesellschaft synonym zum Begriff Handelskompanie verwendet, in der Fachsprache bezeichnet eine Handelskompanie jedoch ausschließlich eine im Fernhandel tätige Gesellschaft, rechtlich spielt die Handelskompanie infolge der Aufhebung ihrer Privilegien keine Rolle mehr.

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