Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch regelt als spezielle Gesetzgebung die rechtlichen Beziehungen zwischen Kaufleuten, während in der Geschäftsbeziehung mit Privatpersonen das Bürgerliche Gesetzbuch gilt. Die meisten Bestimmungen des Handelsgesetzbuches hinsichtlich des Vertragsabschlusses sind abdingbar, so dass vertragliche Vereinbarungen an die Stelle der im Handelsgesetzbuch getroffenen Regeln treten können. Des Weiteren regelt das Handelsgesetzbuch die Beziehung des Handeltreibenden zu staatlichen und halbstaatlichen Stellen sowie Standesorganisationen. Ein besonderer Teil des Handelsgesetzbuches befasst sich mit dem Seehandel, für diesen Bereich sind nicht zuletzt völkerrechtliche übernationale Bestimmungen zu beachten. Die übliche Abkürzung für Handelsgesetzbuch lautet HGB. In Österreich heißt das frühere Handelsgesetzbuch seit 2007 Unternehmensgesetzbuch (UGB).

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