Heizkostenumlage

Die Heizkostenumlage ist ein Teil der Nebenkostenabrechnung einer Mietwohnung oder einer Eigentumswohnung und verteilt die angefallenen Heizkosten auf die einzelnen Wohnungen. Die Heizkostenumlage muss den rechtlichen Bestimmungen gemäß sowohl den gemessenen Verbrauch einer einzelnen Wohneinheit als auch die beheizbare Fläche umfassen. Auf die Heizkostenumlage kann nur im Zuge einer Heizkostenpauschale verzichtet werden, wenn die exakte Verbrauchserfassung im Einzelfall nicht möglich ist. Des Weiteren dürfen in Wohnheimen und vergleichbaren Einrichtungen Heizkostenpauschalen anstelle der Heizkostenumlage zur Anwendung kommen. Falls der Wohnungsinhaber die Wärmeenergie direkt mit dem Lieferanten abrechnet, entfällt die Notwendigkeit zu einer Heizkostenumlage ebenfalls.

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