Heizkostenspiegel

Der Heizkostenspiegel ist ein Bestandteil des Betriebskostenspiegels und gibt für Mietwohnungen an, welche durchschnittlichen Heizkosten vom Wohnungsinhaber zu bezahlen sind. Die Erstellung des Heizkostenspiegels übernimmt der Mieterbund. Der Betriebskostenspiegel einschließlich des Heizkostenspiegels erscheint einmal jährlich. Ihm kommt im Gegensatz zu einem Mietspiegel keine direkte rechtliche Bedeutung zu, eine deutliche Überschreitung der Durchschnittswerte ist jedoch ein erstes Indiz gegen das wirtschaftliche Handeln. Das gilt auch hinsichtlich des Anspruches auf Grundsicherung. Bei einem deutlichen Überschreiten der im Heizkostenspiegel genannten Höchstwerte muss das Amt vor einer Kürzung der Heizkostenübernahme den Einzelfall prüfen. Die erstellten Heizkostenspiegel zeigen deutliche regionale Unterschiede, was angesichts der verschiedenen klimatischen Bedingungen innerhalb Deutschlands nicht überrascht.

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