Inkassovollmacht

Die Inkassovollmacht meint das Recht eines Mitarbeiters oder auch einer anderen beauftragten Person, Zahlungen in Empfang zu nehmen. Statt Inkassovollmacht ist der Begriff Geldempfangsvollmacht verbreiteter. Grundsätzlich muss sich der Leistende einer Zahlung von der im Original vorliegenden Inkassovollmacht des Empfängers überzeugen, da er nur schuldbefreiend bezahlen kann, wenn eine solche vorliegt. In vielen Fällen ergibt sich die Inkassovollmacht aus der Tätigkeit eines Arbeitnehmers, so ist sie bei Kassierern in Geschäften, Werkstätten, Tankstellen und ähnlichen Einrichtungen ein selbstverständlicher und erforderlicher Bestandteil ihrer Tätigkeit. Bei Außendienstmitarbeitern von Energieversorgern und Versicherungsunternehmen kann der Kunde eine Inkassovollmacht jedoch nicht voraussetzen und im Zweifelsfall empfiehlt es sich immer einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Abwicklung der Forderung zu beauftragen.

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