Insiderwissen

Insiderwissen sind kursrelevante Informationen, welche der Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind. Die Verwendung von Insiderwissen beim bespielsweise Aktienhandel an der Börse ist verboten und stellt eine Straftat dar. Sobald die Informationen veröffentlicht wurden, stellen sie kein Insiderwissen mehr dar. Eine weitere Voraussetzung für die Bewertung eines Informationsvorsprunges als Insiderwissen ist, dass es sich um tatsächliche Fakten handelt; Vermutungen gelten grundsätzlich nicht als solches. Sowohl die eigene Nutzung als auch die Weitergabe des Insiderwissens ist untersagt. Insiderwissen kann sowohl von offiziell mit der Verarbeitung der entsprechenden Informationen beauftragten Primärinsidern als auch von jeder anderen Person als Sekundärinsider erworben werden.

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