Die Insolvenz bezieht sich auf die Überschuldung beziehungsweise die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners und kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Das vornehmliche Ziel des Insolvenzverfahrens über ein Unternehmen besteht darin, dieses nach dem Ende des Verfahrens fortführen zu können. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens erhalten die Gläubiger ihre Forderungen nur anteilig erstattet. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens besteht die Pflicht, Insolvenz anzumelden. Die Nichtwahrnehmung dieser Verpflichtung ist als Konkursverschleppung strafbar. Sportverbände bestrafen die Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen ihre Vereine zunehmend mit einem Zwangsabstieg. In Österreich ist ebenso wie in der Schweiz der Begriff Konkurs auch offiziell gebräuchlich, während dieser in Deutschland nur noch der Umgangssprache angehört.