Insolvenzantrag

Ein Insolvenzantrag ist durch Unternehmer zu stellen, wenn die Zahlungsfähigkeit des Betriebes auf längere Sicht nicht mehr besteht. Das verzögerte Stellen eines Insolvenzantrages kann als Insolvenzverschleppung strafrechtlich geahndet werden, auch wenn der Unternehmer glaubhaft macht, dass er auf eine Verbesserung der Zahlungsfähigkeit gehofft hatte. Neben dem Unternehmer selbst können auch Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen, wenn sie von der dauerhaften Zahlungsunfähigkeit eines gewerblichen Gläubigers überzeugt sind. Das Ziel des Insolvenzantrages ist die Sanierung und der Weiterbetrieb eines Unternehmens, insofern unterscheidet sich das Insolvenzrecht deutlich vom früheren Konkurs. Privatverbraucher können ebenfalls einen Insolvenzantrag auf die Privatinsolvenz stellen, worauf idealerweise die Restschuldbefreiung nach einer Wohlverhaltensphase folgt.

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