Das Insiderverzeichnis ist von allen Emittenten der Finanzinstrumente sowie der in ihrem Auftrag handelnden natürlichen und juristischen Personen zu führen. Die Einführung des Insiderverzeichnisses erfolgte in Zusammenhang mit der Einführung des Anlegerschutzgesetzes in Deutschland im Jahr 2004. Inhalt des Insiderverzeichnisses ist die tabellenförmige Auflistung von Vornamen und Nachnamen, Geschäftsanschrift und Wohnanschrift, Geburtsdatum und Geburtsort sowie des Grundes über die Aufnahme einzelner Personen in das Verzeichnis einschließlich des Eintragedatums. In das Insiderverzeichnis aufzunehmen sind alle über Insiderwissen verfügende Personen einschließlich fallweise tätiger externer Mitarbeiter wie Rechtsanwälte. Die in ein Insiderverzeichnis aufgenommenen Personen verfügen über ein Auskunftsrecht hinsichtlich der von ihnen gespeicherten Daten.