Kassageschäft

Der Begriff Kassageschäft bezeichnet Geschäfte, deren Vertragsbestandteile durch beide Partner innerhalb einer Frist von zwei Tagen zu erfüllen sind, Feiertage werden jedoch nicht mitgerechnet. Ursprünglich stammte der Begriff Kassageschäft aus dem Börsenhandel, er kann jedoch für den Kauf und Verkauf beliebiger Waren verwendet werden. Zu unterscheiden ist zwischen ernstgemeinten Kassageschäften, bei welchen die geschuldeten Gegenstände tatsächlich auszuliefern sind und Scheinkassageschäften; bei diesen handelt es sich um Optionsgeschäfte, bei welchen lediglich eine eventuelle Preisdifferenz zur Auszahlung kommt. Das Gegenteil des Kassageschäftes ist das Termingeschäft, bei welchem ein späterer Ausführungstag festgelegt wird.

^