Kassahandel

Der Kassahandel ist eine Form des Börsenhandels, bei welchem alle vereinbarten Geschäfte innerhalb von zwei Tagen abgewickelt werden, wobei Feiertage nicht mitzurechnen sind. Der Kassahandel findet in den Marktsegmenten Variabler Handel und Einheitsmarkt statt, zurzeit besteht am Markt für den Kassahandel an deutschen Börsen nur ein dreistündiger Handelszeitraum pro Börsentag. Das Gegenstück zum Kassahandel ist der Terminhandel, bei welchem die Erfüllung der vereinbarten Handelsabschlüsse erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Die zweitägige Erfüllungspflicht im Kassahandel gilt für Deutschland und einige weitere Länder; grundsätzlich bedeutet Kassahandel eine umgehende oder kurzfristige Erfüllung der getroffenen Abschlüsse.

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