Kassenanweisung

Kassenanweisungen waren bis 1874 die Vorläufer der heutigen Banknoten und verbrieften das Anrecht, den Gegenwert der Anweisung in Münzen umzutauschen. Die Kassenanweisungen wurden 1874 zunächst durch Reichskassenscheine abgelöst. Während die Ausgabe von Kassenanweisungen auch durch zugelassene Privatbanken erfolgte, trat als Emittent der Reichskassenscheine nur die Reichs-Schuldenverwaltung in Vertretung durch die Reichsbank auf. Kassenanweisungen und Reichskassenscheine konnten wie heutige Banknoten verwendet werden, im Gegensatz zu diesen galten sie aber nicht als offizielle gesetzliche Zahlungsmittel. In einer weiteren Bedeutung bezeichnet eine Kassenanweisung die Arbeitsanweisung für das Kassenpersonal. Auch die verbindliche Erklärung, dass eine Behörde eine Zahlung veranlasst hat, wird als Kassenanweisung bezeichnet.

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