Kartellregister

Das Kartellregister wird von der zuständigen Kartellbehörde, in der Bundesrepublik Deutschland dem Kartellamt, geführt und listet anmeldepflichtige und genehmigungspflichtige Kartelle auf. Das Kartellregister ist grundsätzlich frei einsehbar. Die Auflistung eines konkreten Kartells im Kartellregister ist ein Anhaltspunkt für dessen grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit, eine endgültige Entscheidung trifft die Kartellbehörde nach einer Prüfung des Einzelfalls. Das Kartellregister stellt eine Unterstützung für die Wirtschaft dar, da Kartelle als Beschränkung von Mitbewerbern und Maßnahmen zur Gewinnung von Wettbewerbsvorteilen durch ihre Mitglieder eigentlich verboten sind und das Kartellregister ausnahmsweise erlaubnisfähige Kartelle beschreibt sowie Sonderfälle auflistet, in welchen die bloße Anmeldung von Kartellen ausreicht.

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