Kartellbehörde

Kartellbehörden sichern die Wettbewerbsfähigkeit des Marktes durch die Unterbindung von Marktkonzentrationen. Sie schreiten ein, wenn Anzeichen für verbotene Preisabsprachen und Lieferabsprachen vorliegen und genehmigen oder untersagen Fusionen, nachdem sie deren Auswirkungen auf den Markt überprüft haben. Für die Bundesrepublik Deutschland ist das Bundeskartellamt die verantwortliche Kartellbehörde, während die Europäische Wettbewerbsbehörde mit dem als ECA abgekürzten Namen European Competition Authorities als Kartellbehörde der Europäischen Union (EU) tätig ist. Die Zuständigkeit einer nationalen oder der europäischen Wettbewerbsbehörde richtet sich danach, ob sich die geplante Maßnahme oder ein festgestellter Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht überwiegend nur auf ein Land oder länderübergreifend auswirkt.

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