Kapitalzuschlagsverfahren

Das Kapitalzuschlagsverfahren ist ein Begriff aus dem Bankrecht. Es bezeichnet die Verpflichtung der Geldinstitute, zusätzlich zum grundsätzlich erforderlichen Eigenkapital weitere Eigenmittel zur Verfügung zu stellen, um besondere Risiken aus Kreditgeschäften zu decken. Der Kapitalzuschlag als solcher kann gemäß der in den als Basel II bezeichneten Grundregeln durch die zuständige Aufsichtsbehörde angeordnet werden. Unabhängig von Basel II besteht das Recht zur Anordnung eines Kapitalzuschlags durch die Aufsichtsbehörde, sobald das spezielle Risikoprofil eines Kreditinstituts diese Maßnahme als angezeigt erachten lässt. Sobald die Bankaufsicht einen Kapitalzuschlag anordnet, drückt sie somit die Bewertung der Kreditvergabe einer Bank als mit besonderen Risiken behaftet aus.

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