Kilometerabrechnung

Die Kilometerabrechnung kommt zur Anwendung, wenn Arbeitnehmer oder Studentenvertreter dienstliche Fahrten mit dem eigenen PKW unternommen haben. Des Weiteren ist die Kilometerabrechnung bei Fahrten zur Kur möglich, wenn der Kostenträger keine anderweitige Anreise organisiert. Einige Organisationen schränken die Kilometerabrechnung ein, indem sie ausschließlich den Preis einer Bahnfahrkarte bezahlen, wenn die PKW-Nutzung nicht im Einzelfall als zwingend notwendig nachgewiesen wird. Im Steuerrecht bedeutet die Kilometerabrechnung, dass der Angestellte ein Fahrtenbuch führt und die tatsächliche private Nutzung eines Dienstwagens anstelle der pauschalen Ein-Prozent-Regelung versteuern will. Bei Mietwagen ist die Kilometerabrechnung ein Teil des Entgelts und in der Regel mit einem Tagesmietpreis verbunden.

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