Die Kfz-Zulassungskosten umfassen die Zulassungsgebühren sowie die weiteren mit der Zulassung eines Fahrzeugs zusammenhängenden Kosten. Wenn die Zulassung im Kundenauftrag durch einen Händler erfolgt, beziehen sich die Kfz-Zulassungskosten auf den durch den neuen Halter zu zahlenden Rechnungsbetrag. Der Fahrzeughändler kann neben den Gebühren und den Zahlungen für die Nummernschilder einen Zuschlag für seine Dienstleistung verlangen. Einige Kfz-Händler verzichten bei Neuwagen auf die Weitergabe der ihnen entstehenden Ausgaben, da sie die Fahrzeuganmeldung als Dienstleistung und als Mittel zur Kundenwerbung ansehen. Die Kosten für die zu erwerbenden Nummernschilder können mit zu den Kfz-Zulassungskosten gerechnet werden, da es sich bei ihnen um unvermeidbare Folgekosten einer Kfz-Zulassung handelt.