Kfz-Zulassungsgebühren sind Gebühren, die für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs erhoben werden. Sie sind bei der Zulassungsstelle zu bezahlen, wenn der Halter ein Kraftfahrzeug erstmalig auf seinen Namen anmeldet. Des Weiteren werden die bei der Ummeldung eines Wagens nach einem Umzug zu bezahlenden öffentlich-rechtlichen Entgelte üblicherweise ebenfalls als Kfz-Zulassungsgebühren bezeichnet. Die Kfz-Zulassungsgebühren sind als einmalige beziehungsweise nur bei konkreten Vorfällen anfallende Gebühren von der jährlich fälligen Kfz-Steuer zu unterscheiden. Einige Staaten kennen keine regelmäßig zu zahlenden Steuern für Kraftfahrzeuge, sondern erheben stattdessen hohe Zulassungsgebühren, die zum größten Teil als Ersatz für die nicht erhobenen jährlichen Abgaben dienen.