Kilometererstattung

Die Kilometererstattung im engeren Sinn bezieht sich auf die dienstliche Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges. Diese erfolgt steuerfrei, sofern der Erstattungsbetrag in Deutschland nicht mehr als dreißig Cent je Kilometer beträgt; in Österreich gelten höhere Kilometerbeträge, aber zugleich eine Begrenzung der steuerfrei je Kalenderjahr erstattungsfähigen Strecke. Mit der Kilometererstattung sind Nebenkosten wie Parkentgelte ebenfalls abgegolten. Der Begriff Kilometererstattung wird auch für die Erstattung von Kosten für die Anfahrt zu einer Kur oder für Fahrten von Studentenvertretern zu Tagungen verwendet. Einige Organisationen beschränken den Erstattungsbetrag auf die Höhe der Kosten einer Bahnfahrkarte, sofern die Notwendigkeit zur Fahrt mit dem Wagen nicht nachweisbar ist. Bei der Aussage vor Gericht als Zeuge besteht zwar grundsätzlich die Wahlfreiheit des verwendeten Verkehrsmittels, allerdings beschränkt sich die Kilometererstattung durch die Justizkasse auf fünfundzwanzig Cent je Kilometer zusätzlich eventuell anfallender Parkentgelte.

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