Kilometergeld

Unter der Bezeichnung Kilometergeld versteht man die Summe, die etwa vom Staat oder dem Chef gezahlt wird zur Erstattung von Fahrkosten mit dem eigenen Pkw. Betrieblich notwendige Fahrten mit dem privaten Fahrzeug fallen in diesen Bereich. Steuerzahler, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind, können ihre Fahrkosten in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Für jeden gefahrenen Kilometer einer einfachen Strecke von der Wohnung zur Arbeitsstelle können € 0,30 steuerlich berücksichtigt werden. Auch für Fahrten mit dem Fahrrad kann ein Kilometersatz berücksichtigt werden, dieser ist jedoch geringer als bei Fahrten mit dem Pkw. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können Arbeitnehmer wählen, ob sie die Kosten für Fahrkarten oder eine Entfernungspauschale in der Steuererklärung angeben.

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