Kilometerpauschale

Mit der Kilometerpauschale ist überwiegend die Entfernungspauschale für den Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz gemeint. Offiziell wird der Begriff Kilometerpauschale in Deutschland nicht mehr verwendet, seitdem ausschließlich die Entfernung und nicht mehr das benutzte Verkehrsmittel bei ihrer Berechnung zur Anwendung kommt. Zeitweise war die Abschaffung der Entfernungspauschale für die ersten zwanzig Kilometer einer Wegstrecke angedacht, dieses Vorhaben wurde vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Die Kilometerpauschale beträgt dreißig Cent je Entfernungskilometer und darf an jedem Arbeitstag einmalig angesetzt werden. Sie bezieht sich grundsätzlich auf die kürzeste Strecke, sofern eine Umwegstrecke nicht deutlich verkehrsgünstiger ist.

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