Kilometervergütung

Die Kilometervergütung bezieht sich auf die Erstattung von Fahrtkosten bei der Benutzung eines eigenen Kraftwagens. Die Kilometervergütung beträgt bei Fahrten zum Gericht für Zeugenaussagen fünfundzwanzig Cent je Kilometer, während Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfrei dreißig Cent erstatten dürfen. Allerdings schließt die Kilometervergütung des Arbeitgebers Nebenkosten wie Parkentgelte ein, während Zeugen deren Erstattung zusätzlich verlangen können. Eine Kilometererstattung ist auch bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug zur Kur und bei durch ihr Mandat veranlassten Fahrten von Studentenvertretern möglich. Einige Organisationen zahlen anstelle der Kilometervergütung nur den Preis der Bahnfahrt, wenn die PKW-Nutzung nicht im Einzelfall unvermeidbar ist.

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