Kinderberücksichtigungszeiten

Kinderberücksichtigungszeiten sind neben Kindererziehungszeiten eines von zwei Mitteln, in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Vergünstigung für die Erziehung von Kindern zu gewähren. Dabei erhöhen Kinderberücksichtigungszeiten die Höhe der Rente nicht, sondern dienen lediglich als Zeiträume, die bei der Bewertung versicherungsrechtlicher Zeiten maßgeblich sind. Der Umfang der Kinderberücksichtigungszeiten beläuft sich auf maximal zehn Jahre. Die Berücksichtigungszeiten für Kinder werden von der Rentenversicherung zunächst automatisch der Mutter gutgeschrieben, ihre Übertragung auf den Vater oder auch auf eine dritte Person, welche die Kinder tatsächlich betreut hat, ist möglich, wenn beide Elternteile dieser zustimmen. Da die Gutschrift der Kinderberücksichtigungszeiten rückwirkend erfolgt, empfiehlt sich ihre Beantragung nach dem zehnten Geburtstag des ältesten Kindes.

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