Kommanditgesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, bei welcher mindestens eine Person mit ihrem gesamten Vermögen haftet. Der mit seinem gesamten Vermögen haftende Gesellschafter wird auch als Komplementär bezeichnet, während die begrenzt haftenden Gesellschafter Kommanditisten sind. Die Gründung einer KG mit mehr als einem Komplementär ist möglich. Eine Kommanditgesellschaft kann von zwei oder mehr Personen gegründet werden. Die Abkürzung für eine Kommanditgesellschaft lautet KG. Eine im Gesetz eigentlich nicht vorgesehene Besonderheit stellt die GmbH & Co KG dar; bei dieser Rechtsform übernimmt eine GmbH die Funktion des mit dem gesamten Vermögen haftenden Gesellschafters. Als Vermögen einer GmbH gilt jedoch nur das Betriebsvermögen und nicht das Privatvermögen ihrer Gesellschafter. Eine gesetzliche Mindesteinlage wird für die Gründung einer Kommanditgesellschaft nicht gefordert.

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