Mit einer Kommanditgesellschaft auf Aktien kombiniert ein Unternehmen Eigenschaften einer Kommanditgesellschaft und einer Aktiengesellschaft. Dabei haften Komplementäre mit ihrem vollständigen Privatvermögen, während die Kommanditaktionäre nur mit ihrer Einlage haften. Eine KGaA kann ihre Aktien an der Börse handeln lassen, die Vergabe von Aktien kann auch freihändig erfolgen. Das Mitbestimmungsrecht der Kommanditaktionäre kann gegenüber den Mitbestimmungsrechten von Aktionären einer Aktiengesellschaft (AG) durch die Satzung stark eingeschränkt werden. Zudem behalten die Komplementäre einer KGaA die Kontrolle über die Gesellschaft, da sich die Anzahl der Stimmrechte im Gegensatz zu einer AG nicht nach der Menge der gehaltenen Aktien richtet. Auch eine Kapitalgesellschaft kann als persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA fungieren.