Der Kommanditist ist in einer Kommanditgesellschaft (KG) ein nur begrenzt haftender Gesellschafter. In der Regel verfügt eine KG über einen mit seinem vollständigen Privatvermögen haftenden Komplementär und einen oder mehrere Kommanditisten, die Gründung einer Kommanditgesellschaft mit mehr als einem Komplementär ist möglich. Ein Kommanditist wird auch als Teilhafter der Gesellschaft bezeichnet. Die Höhe der Haftung eines Kommanditisten ergibt sich jedoch nicht aus der Höhe seiner Einlage, sondern aus der im Handelsregister niedergelegten Handelsbeschränkung. Zwischen der Gründung einer KG und ihrer Eintragung in das Handelsregister haftet auch ein Kommanditist mit seinem vollständigen Vermögen, sofern dem Geschäftspartner die Stellung als Kommanditist nicht nachweislich bekannt war.