Kommissionsgebühr

Die Kommissionsgebühr setzt sich aus der Provision für den Kommissionär oder für einen Kommissionsagenten und der möglicherweise zusätzlich vereinbarten Kostenerstattung zusammen. Für den Dienstleister stellt die Kommissionsgebühr die Einnahme aus dem Kommissionsgeschäft dar, für den Händler handelt es sich um eine Verkaufsprovision und somit um eine Form der Vertriebskosten. Im Getränkehandel kann mit der Kommissionsgebühr zusätzlich ein Entgelt gemeint sein, dass der Getränkehändler bei einem Verkauf auf Kommission je Gebinde verlangt. Der Verkauf auf Kommission meint in diesem Spezialfall das Recht des Erwerbers, nicht benötigte Gebinde - bei Bieren und Erfrischungsgetränken üblicherweise nur volle Kästen - zurückzugeben. Die Erhebung einer entsprechenden Kommissionsgebühr ist möglich, aber kaum verbreitet.

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