Kommissionsbasis

Der Verkauf auf Kommissionsbasis ist eine alternative Bezeichnung für ein Kommissionsgeschäft. In diesem Fall ist der Verkäufer nicht Eigentümer der gelieferten Waren, sondern verkauft diese im Auftrag des Händlers. Er bezahlt bei einem Verkauf auf Kommissionsbasis nicht beim Erhalt der zu veräußernden Produkte, sondern erst nach deren erfolgreichem Verkauf. Somit bietet das Geschäftsmodell des Verkaufs auf Kommissionsbasis die Möglichkeit zu einer Selbstständigkeit als Kaufmann ohne hohe Ansprüche an das Eigenkapital. Der Kommissionär oder Kommissionsagent erhält bei einem Kauf auf Kommissionsbasis ein Entgelt in Form einer Provision und bezieht je nach Vertragsgestaltung zusätzlich eine Entschädigung für seine Aufwendungen. Im Getränkehandel bedeutet der Kauf auf Kommissionsbasis, dass der Erwerber vollständig nicht benötigte Gebinde an den Verkäufer zurückgeben darf.

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