Der Kommissionsauftrag stellt den Auftrag zum Abschluss eines Kommissionsgeschäftes dar. Bei einem vom Händler erteilten Kommissionsauftrag beinhaltet dieser die Erlaubnis, die in Kommission gegebenen Waren zum vereinbarten Preis an einen oder mehrere Abnehmer zu liefern. Als Gegenleistung für den Kommissionär sieht der Kommissionsauftrag eine Provision und eventuell die Erstattung von Auslagen vor. Ein vom Käufer erteilter Kommissionsauftrag beauftragt den Kommissionär mit der Lieferung der Waren. Im Getränkehandel hat der Kommissionsauftrag eine erweiterte Bedeutung und bezieht sich auch auf die Vereinbarung, dass der Erwerber nicht benötigte Gebinde wieder an den Händler zurückgeben darf. In diesem Fall schützt der Kommissionsauftrag private Gastgeber und gewerbliche beziehungsweise gemeinnützige Veranstalter vor unnötigen Kosten durch zu viel erworbene Getränke.