Das Kommissionsgeschäft besteht aus drei Schritten. Zunächst übernimmt der Kommissionär die zu verkaufenden Waren vom Händler, ohne diese sofort zu bezahlen. In einem zweiten Schritt verkauft er diese an den Abnehmer, wobei er grundsätzlich an die Weisungen des Auftraggebers gebunden ist, die sich üblicherweise auf den Verkaufspreis beziehen. Im dritten Schritt rechnet der Kommissionär mit dem Auftraggeber, der auch Kommittent genannt wird, ab. Hierbei behält er vom Verkaufserlös seine Provision und - sofern der Vertrag einer Erstattung vorsieht - die Entschädigung für seine Aufwendungen ein. Im Getränkehandel wird darüber hinaus ein Kaufvertrag über Getränke mit Rückgaberecht als Kommissionsgeschäft bezeichnet.