Kommissionsvertrag

Ein Kommissionsvertrag wird zwischen einem Kommissionär und einem Kommittenten, dem Vertragspartner, geschlossen. Mit der Unterzeichnung eines solchen Vertrages verpflichtet sich der Kommissionär, Käufe oder Verkäufe im eigenen Namen zu tätigen, dies jedoch auf Rechnung des Vertragspartners. Die rechtliche Grundlage des gewerblichen Kommissionsvertrags bildet das HGB. Der Vertrag sieht in den meisten Fällen Fest- oder Mindestpreise vor. Der Kommissionär wird für seine Tätigkeit mit einer Provision entlohnt, wird jedoch nicht kontinuierlich beauftragt, sondern nur fallweise. Bei einer beständigen Zusammenarbeit spricht man statt von einem Kommissionär von einem Kommissionsagenten. Statt der Bezeichnung Kommissionsvertrag wird auch der Begriff Kommissionsagenturvertrag verwendet. In beiden Varianten trägt der Kommittent das Warenrisiko und Absatzrisiko.

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