Konkursverfahren

In Deutschland wurde das frühere Konkursverfahren Ende des zwanzigsten Jahrhunderts durch das Insolvenzverfahren abgelöst. Umgangssprachlich wird das deutsche Insolvenzverfahren teilweise weiterhin als Konkursverfahren bezeichnet. In Österreich bezeichnet hingegen das Konkursverfahren eine Variante des dortigen Insolvenzverfahrens, welche eintritt, wenn der Schuldner keinen Sanierungsplan vorlegen kann. Zu bevorzugen ist laut österreichischen Recht das Sanierungsverfahren, welches in jedem Fall zu einer Weiterführung des Unternehmens nach der Bezahlung einer Zahlquote führt. Idealerweise verkauft der österreichische Massenverwalter das insolvente Unternehmen bei einem Konkursverfahren ohne dessen Zerschlagung, damit der Käufer dieses weiterführen kann. Die Liquidation erfolgt im österreichischen Konkursverfahren nur nach einem gescheiterten Verkauf.

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