Die Konkursquote gibt an, welchen Teil ihrer Forderungen die Gläubiger erhalten. Umgangssprachlich wird die Konkursquote auch als Konkursdividende bezeichnet, obgleich dieser Begriff lediglich in der Schweiz zum offiziellen Sprachgebrauch gehört. Zugleich entsprach in Deutschland der Begriff der Konkursquote nur bis zum Jahr 1999 der Formulierung in den einschlägigen Gesetzestexten, seitdem muss korrekterweise von einer Insolvenzquote gesprochen werden. Die Konkursquote beziehungsweise Insolvenzquote gibt an, welchen prozentualen Betrag ihrer Forderungen die Gläubiger erhalten. Eine erste Einschätzung über die zu erwartende Konkursquote gibt der Insolvenzverwalter auf der Gläubigerversammlung ab, diese Angabe ist jedoch unverbindlich. Wenn die Konkursmasse maximal zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht, beträgt die Konkursquote null Prozent.