Konkursordnung

Die Konkursordnung wurde 1999 durch die Insolvenzordnung abgelöst. Umgangssprachlich wird die Insolvenzordnung jedoch weiterhin als Konkursordnung bezeichnet. Der Sinn der Konkursordnung beziehungsweise der Insolvenzordnung ist die Regelung eines Insolvenzverfahrens. Eines der zentralen Ziele der Konkursordnung ist die gleichmäßige Befriedigung aller nicht bevorrechtigten Gläubiger. Die Konkursordnung im engeren Sinn galt bis zur Einführung der heutigen Insolvenzordnung nur in den westlichen Bundesländern, in den östlichen Ländern galt zuvor die 1990 eingeführte Gesamtvollstreckungsordnung. Die frühere Konkursordnung sah im Gegensatz zur aktuellen Insolvenzordnung keine Privatinsolvenz vor. Die Konkursordnung sieht ausdrücklich vor, dass eine Insolvenz des Staates und der Bundesländer nicht möglich ist.

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