Konkursmasse

Die Konkursmasse bezeichnet das Vermögen, welches bei einer Insolvenz verwertet werden kann. Der korrekte Begriff in Deutschland lautet Insolvenzmasse. Die Insolvenzordnung bezeichnet als Konkursmasse beziehungsweise Insolvenzmasse die Gesamtheit des Vermögens eines insolventen Schuldners und bezieht sich dabei sowohl auf bei der Insolvenzanmeldung vorhandene als auch auf während des Verfahrens erhaltene Vermögenswerte. Nicht zur Insolvenzmasse gehört das Eigentum Dritter einschließlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferter und noch nicht bezahlter Ware. Die Konkursmasse dient zur teilweisen Befriedigung der Gläubiger. Das Verhältnis der Konkursmasse zu den ordnungsgemäß angemeldeten Forderungen führt zur Festlegung der Konkursquote. Die Verfügung über die Konkursmasse obliegt dem Insolvenzverwalter.

^