Die Konkurskosten bestehen aus den direkt mit der Insolvenzabwicklung verbundenen Kosten sowie aus den Zahlungsausfällen der Gläubiger. Diese können einen Teil ihrer Forderungen nur eintreiben, wenn die direkten Konkurskosten und die Ansprüche bevorzugter Gläubiger verbunden sind. Ein großer Teil der Konkurskosten besteht aus dem Honorar des Insolvenzverwalters. Bei einer Insolvenz von Personengesellschaften und bei der Privatinsolvenz sind auch soziale Konkurskosten wie der erlittene Imageschaden und die verringerte Kreditwürdigkeit zu beachten. Die volkswirtschaftlichen Konkurskosten bestehen aus den Forderungsausfällen und daraus, dass möglicherweise Gläubiger eines insolventen Unternehmens wegen der nicht erhaltenen Zahlungen selbst Insolvenz anmelden müssen.