Konkursverkauf

Der Konkursverkauf oder auch Insolvenzverkauf bezeichnet in aller Regel den Verkauf von Waren und Geschäftsausstattungen von sich in Insolvenz befindlichen Firmen. In der heutigen Zeit haben sich bereits einige Firmen in Form von Verwertungsgesellschaften darauf spezialisiert, im Auftrag der jeweiligen Insolvenz- oder Konkursverwalter, diese Verkäufe zu übernehmen. Unter den Hammer kommt hierbei prinzipiell alles, was sich irgendwie wertträchtig darstellen lässt und noch in bare Münze umwandeln lässt. Dies geschieht durch vorherige Bekanntmachungen der anstehenden Konkursverkäufe oder auch Auktionen. Viele Wiederverkäufer haben sich schon auf diese Verkaufsarten spezialisiert, lassen sich doch so mitunter hohe Gewinnspannen realisieren. Der Erlös aus Konkursverkäufen dient in erster Linie der Befriedigung der Gläubiger und zum Abbau bestehender Verbindlichkeiten.

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