Konkursverschleppung ist der frühere Begriff für die heutige Insolvenzverschleppung. Begangen wurde die Konkursverschleppung, wenn der Konkurs (heute die Insolvenz) nicht rechtzeitig bei Kenntnis der Überschuldung beziehungsweise der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens angemeldet wurde. Die Konkursverschleppung stellte eine Straftat dar, sofern der Schuldner eine juristische Person war. Eine Konkursverschleppung erfolgte in den meisten Fällen nicht aus bösen Willen, sondern in der Hoffnung, durch die Fortführung des Betriebes ohne Konkursanmeldung die wirtschaftliche Lage zu verbessern und den drohenden Konkurs doch noch abzuwenden. In Österreich wird die Konkursverschleppung als fahrlässige Krida bezeichnet, jedoch für sich alleine nicht mehr als Straftat gewertet.