Konkursverwalter

Konkursverwalter ist der in Deutschland und Österreich veraltete Begriff für den Insolvenzverwalter, lediglich in der Schweiz ist die Bezeichnung noch offiziell üblich. Bis 1999 war der Konkursverwalter vorwiegend mit der Abwicklung des in Konkurs gegangenen Unternehmens beschäftigt, während der moderne Insolvenzverwalter vorrangig das Ziel verfolgt, dass ein insolventes Unternehmen nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens am Markt bestehen bleibt. Zu diesem Zweck führt der Konkursverwalter Gespräche mit Gläubigern und untersucht zugleich die Chancen einer weiteren Unternehmensführung. Außer für insolvente Unternehmen ist er auch für die Abwicklung von Privatinsolvenzen zuständig. Umgangssprachlich werden Insolvenzverwalter auch in Deutschland und in Österreich weiterhin oftmals als Konkursverwalter bezeichnet.

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