Kreditgebühr

Als Kreditgebühr werden sowohl die gesamten Kosten eines Kredites als Summe der Zinsen und der weiteren Gebühren als auch lediglich die bei der Darlehens- oder Kreditaufnahme anfallenden Entgelte ohne die jeweiligen Zinsen bezeichnet. Wenn die Bank Bearbeitungsgebühren für die Kreditvergabe berechnet, müssen diese bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses berücksichtigt werden. Die Berechnung von Kreditgebühren für einen Kreditantrag ist entgegen einer weiterhin oftmals geübten Praxis im Falle einer Ablehnung der Kreditanfrage bei Krediten an Privatpersonen nicht zulässig. In Österreich war die Erhebung einer Kreditgebühr bis Ende 2010 vorgeschrieben, die entsprechende Gesetzesvorschrift galt auch für vereinbarte Ratenzahlungen. Da es sich bei Kreditgebühren in Deutschland nicht um obrigkeitlich angeordnete Zahlungsverpflichtungen handelt, ist die Bezeichnung als Gebühr eigentlich irreführend, besser wäre die Benennung der Kosten als Kreditentgelte.

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