Lineare Abschreibung

Die lineare Abschreibung ist neben der degressiven Abschreibung eine der Möglichkeiten, zu aktivierende Wirtschaftsgüter abzuschreiben. Das Kennzeichen der linearen Abschreibung besteht darin, dass die Höhe der Abschreibungen während der planmäßigen Nutzungsdauer unverändert erfolgt. Sofern das Objekt nach dem Ende der linearen Abschreibung weiterhin verwendet wird, bleibt es mit einem Restwert von einem Euro in den Büchern vorhanden. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen erfolgt eine Sonderabschreibung. Die Alternative zur linearen Abschreibung ist die degressive Abschreibung, bei welcher die Höhe der Abschreibungsbeträge während der Abschreibungsdauer abnimmt. Für alle betrieblichen Anschaffungen seit 2011 ist die lineare Abschreibung verbindlich vorgeschrieben.

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