Die Liquidationsbilanz ist die Endbilanz eines Unternehmens, welche zum Stichtag seiner Auflösung erstellt wird. Die Liquidationsbilanz wird bei einer freiwilligen Unternehmensaufgabe auch als Abwicklungsbilanz bezeichnet. Das deutsche Insolvenzrecht kennt den Begriff Konkurs eigentlich nicht mehr, dennoch wird die Liquidationsbilanz nach der Auflösung eines Unternehmens als Folge einer Insolvenz und gescheiterten Bemühungen seiner Fortführung zumeist weiterhin als Konkursbilanz bezeichnet. Im Rahmen der Abwicklungsbilanz einer Kapitalgesellschaft stellen die Ansprüche der Gesellschafter auf Kapitalrückzahlung einen wesentlichen Teil der passiven Bilanzseite dar, während auf der aktiven Seite die vorhandenen Vermögenswerte sowie der Geldbestand zu buchen sind. Eine Konkursbilanz wird vom Insolvenzverwalter verantwortet.