Liquidationsvergleich

Der Liquidationsvergleich ist eine besondere Form des Vergleiches und dadurch gekennzeichnet, dass die nach der Verwertung des überlassenen Vermögens nicht gedeckten Forderungsanteile durch die Gläubiger erlassen werden. Üblicherweise stellt der Schuldner den Gläubigern für den Liquidationsvergleich sein gesamtes pfändbares Vermögen zur Verfügung, zwingend vorgeschrieben ist diese Vorgehensweise jedoch nicht. Bei einem Liquidationsvergleich handelt es sich um eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Schuldner und seinem Gläubiger, mittels derer die Einleitung eines Insolvenzverfahrens vermieden werden kann. Zwingende Voraussetzung für die Zulässigkeit des Liquidationsvergleiches ist, dass mindestens fünfunddreißig Prozent der Forderungen durch das verwertbare Vermögen gedeckt werden.

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