Liquidator

Der Liquidator übernimmt die Schlussabwicklung eines Unternehmens. Im Insolvenzfall ist der Liquidator der vom Insolvenzgericht bestellte Insolvenzverwalter, während bei einer freiwilligen Liquidation eines Unternehmens der Liquidator grundsätzlich vom Inhaber gewählt werden kann. Ein Einzelunternehmen bedarf eigentlich keines Liquidatoren, jedoch ist zur Vermeidung möglicher Rechtsansprüche Dritter die Unterstützung eines Rechtsanwaltes sinnvoll. Bei der freiwilligen Liquidation einer Kapitalgesellschaft bestimmen die Gesellschafter den Liquidatoren, sie dürfen hierzu auch den bisherigen Geschäftsführer berufen. Der Liquidator wird in das Handelsregister eingetragen; nicht zulässig ist die Übertragung des Amtes an eine Person, bei welcher strafrechtliche, vermögensrechtliche oder berufsethische Gründe gegen eine Bestellung als Liquidator sprechen.

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