Liegegeld

In der Berufsschifffahrt meint das Liegegeld die Entschädigung, welche der Charterer an den Frachtführer des Schiffes bezahlt, wenn auf Grund einer verlängerten Beladedauer das Schiff länger als vereinbart im Hafen festliegt, dieser Betrag wird auch als Überliegegeld, englisch als Demmurage oder französisch als Demourage bezeichnet. Im Rahmen der Freizeitschifffahrt bezeichnet das Liegegeld das für das Festmachen eines Bootes und die Nutzung der Hafeneinrichtung zu zahlende Entgelt. Oftmals ist eine Übernachtung im Hafen frei, so dass die Berechnung des Liegegeldes in der Freizeitschifffahrt erst ab dem zweiten Tag der Nutzung eines Hafens erfolgt.

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