Lieferverbindlichkeit

Eine Lieferverbindlichkeit ist eine noch nicht bezahlte Lieferantenrechnung, bilanztechnisch wird sie dem Fremdkapital zugeordnet und somit auf der Passivseite der Bilanz gebucht. Für die Wertung einer noch nicht bezahlten Rechnung als Lieferverbindlichkeit ist es unerheblich, ob diese bereits fällig ist oder der vereinbarte Zahlungstermin erst in der Zukunft liegt. Auf Grund der üblichen Zahlungsziele bestehen in fast allen Betrieben zahlreiche Lieferverbindlichkeiten. In einer weiteren Bedeutung meint der Begriff der Lieferverbindlichkeit die Pflicht eines Vertragspartners, eine bestellte Ware zum vereinbarten Zeitpunkt zu liefern oder eine Dienstleistung zu erbringen und wird somit auch anstelle des eigentlich fachsprachlich richtigen Begriffes Lieferschuld verwendet.

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