Lieferkredit

Ein Lieferkredit wird durch einen Lieferanten eingeräumt, wenn die Bezahlung der Ware nicht sofort erfolgt, sondern ein Zahlungsziel vereinbart wird. Die Vereinbarung eines Zahlungszieles ist nicht nur zwischen Kaufleuten üblich, sondern auch Verbrauchern wird von vielen Handelshäusern zumindest bei einer bestehenden Geschäftsbeziehung ein Zahlungsziel von zumeist vierzehn Tagen vereinbart. Der Lieferkredit wird häufig mit einem Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Produkten verbunden, dieser ist jedoch teilweise wirkungslos, da der Besteller die Waren sofort nach Erhalt verbrauchen darf. Neben einem kurzen Zahlungsziel kann auch eine langfristige Ratenzahlung vereinbart werden. Ein Lieferkredit ist ein Warenkredit, während es sich bei einem Lieferantenkredit sowohl um den Lieferkredit als auch um ein durch einen Lieferanten gewährtes Bardarlehen handeln kann.

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