Lohnnachweis

Der Lohnnachweis bezeichnet sowohl den gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringenden Nachweis über die gezahlten Löhne als deren Meldeverfahren als auch den Beleg eines Arbeitnehmers über seine Lohnhöhe. Der Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaften wurde letztmalig Ende 2012 eingereicht und 2013 durch ein neues Meldeverfahren ersetzt. Der von Arbeitnehmern und teilweise von Kreditgebern als Lohnnachweis bezeichnete Beleg über das Einkommen heißt eigentlich Einkommensnachweis und wird zumeist durch die Vorlage der monatlichen Lohnabrechnung erbracht. Alternativ kann auch der Steuerbescheid als Lohnnachweis Verwendung finden. Die Unterscheidung zwischen Lohn und Gehalt erfolgt umgangssprachlich kaum, so dass Lohnnachweis, Einkommensnachweis und Gehaltsnachweis als Synonyme dienen.

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