Lohnkostenzuschuss

Einen Lohnkostenzuschuss erhalten Arbeitgeber, wenn sie schwer in eine neue Berufstätigkeit vermittelbare Arbeitnehmer einstellen und dabei Mindestkriterien hinsichtlich der Arbeitszeit und der Lohnhöhe einhalten. Die Zahlung von Lohnkostenzuschüssen ist grundsätzlich zeitlich begrenzt und dient dem Ausgleich der zunächst geringeren Produktivität von den entsprechenden Mitarbeitern. Neben bundesweiten Programmen zu Lohnkostenzuschüssen bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen haben viele Bundesländer weitere Modelle entwickelt, mit deren Hilfe sie auch die Einstellung von Schwerbehinderten und anderen benachteiligten Personengruppen fördern. Ein Teil der Lohnkostenzuschuss-Programme der Bundesländer sieht die ergänzende Auszahlung von Lohnzuschüssen an den Arbeitnehmer vor. Des Weiteren zahlt das Integrationsamt nach Einzelfallentscheidungen Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber, wenn diese einen überdurchschnittlich schwer zu vermittelnden Schwerbehinderten einstellen.

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